Das Bankgeheimnis gerät jetzt europaweit in Fortfall. Länder wie Luxemburg, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Belgien, Monaco, aber auch Singapur und Hongkong, sind vor dem Hintergrund der zukünftigen internationalen Kontrolle der Geldströme und Finanzmärkte eingeknickt. Es geht in den nächsten Wochen und Monaten nur noch darum, im Rahmen der bestehenden und auch noch zu errichtenden Doppelbesteuerungsabkommen Art und Umfang der Auskunftsinhalte festzulegen. Desweiteren wird festgelegt werden, ob auch rückwirkend Auskünfte für die Vergangenheit erteilt werden müssen.
Das Deutsche Finanzministerium strebt einen automatisierten Datenausgleich der OECD-Staaten untereinander, wie auch insbesondere mit der Schweiz, an. Die sog. ?Steueroasen? werden damit trockengelegt sein.
Die betroffenen Anleger sollten jetzt wachsam sein und die notwendigen rechtlichen Schritte in Form der Selbstanzeige einleiten, und zwar zügig und zeitnah. Nur damit kann eine mögliche Straffreiheit gewährleistet sein. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der überführte Anleger ab einem steuerlichen Schaden von 1 Million Euro nicht mehr mit einer bedingten Freiheitsstrafe rechnen können.