Willkommen.

Die Voraushandler.

Die Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafsachen ist eine lautlose Kunst. Unsere Mandanten haben Anspruch auf eine fachkompetente und praxisbezogene Begleitung.

Unsere Zieldefinition lautet: Maßstab der Vertretung unserer Mandanten ist nicht allein das Wünschenswerte, sondern das Erreichbare.

Durch die Erfahrung langer Berufsjahre und aus den für die Mandanten erreichten Zielen haben wir festgestellt, dass der steuerliche und strafrechtliche Ansatz zur Hilfe grundsätzlich ein ?Denken in Lösungen? voraussetzt.

Unsere Leistungen

Themen / Aktuelles

Mittwoch, 8. Februar

Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung soll verbessert werden

Dienstag, 7. Februar

Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Mittwoch, 19. Oktober

Neue Steuersünder-CDs: Schnell reagieren

Freitag, 23. September

Schweiz und Deutschland unterzeichnen "Schwarzgeld"abkommen

Dienstag, 6. September

Verhandlungen zum Schwarzgeldabkommen erfolgreich abgeschlossen

Mittwoch, 6. April

Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Dienstag, 5. April

Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

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Fortfall des Bankgeheimnisses

Das Bankgeheimnis gerät jetzt europaweit in Fortfall. Länder wie Luxemburg, Österreich, Liechtenstein, Schweiz, Belgien, Monaco, aber auch Singapur und Hongkong, sind vor dem Hintergrund der zukünftigen internationalen Kontrolle der Geldströme und Finanzmärkte eingeknickt. Es geht in den nächsten Wochen und Monaten nur noch darum, im Rahmen der bestehenden und auch noch zu errichtenden Doppelbesteuerungsabkommen Art und Umfang der Auskunftsinhalte festzulegen. Desweiteren wird festgelegt werden, ob auch rückwirkend Auskünfte für die Vergangenheit erteilt werden müssen.

Das Deutsche Finanzministerium strebt einen automatisierten Datenausgleich der OECD-Staaten untereinander, wie auch insbesondere mit der Schweiz, an. Die sog. ?Steueroasen? werden damit trockengelegt sein.

Die betroffenen Anleger sollten jetzt wachsam sein und die notwendigen rechtlichen Schritte in Form der Selbstanzeige einleiten, und zwar zügig und zeitnah. Nur damit kann eine mögliche Straffreiheit gewährleistet sein. Nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der überführte Anleger ab einem steuerlichen Schaden von 1 Million Euro nicht mehr mit einer bedingten Freiheitsstrafe rechnen können.

Rolf-Werner Klein (Rechtsanwalt), Bruno WIessner (Steuerberater) - Kooperationspartner deutsches + europäisches Steuerstrafrecht

Ihr Beratungsteam.

Rolf Klein

Rechtsanwalt

Mitglied der Vereinigung deutscher Strafverteidiger e.V. 30 Jahre Strafverteidigung Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

Rolf Werner Klein ist seit über 30 Jahren im Bereich der aktiven Strafverteidigung bun-desweit tätig. Er hat an der Universität Köln sein rechts-wissenschaftliches Studium absolviert und nach dem 2. Staatsexamen als Rechtsanwalt seine Aus- und Fortbildung im Bereich des materiellen und formellen Steuerstrafrechts fortgesetzt.

Er ist seit Beginn in seiner Tätigkeit Mitglied der Vereinnigung deutscher Strafverteidiger e.V.

Anschrift

Rolf-Werner Klein

Rechtsanwalt

Nordstraße 113
D-41236 Mönchengladbach

Tel: +49 (2166) 2905
Mobil: +49 (172) 277 9000

klein(at)steuerstrafrecht-online.net

Bruno Wiessner

Steuerberater

Ehemaliger Fahndungsprüfer auf dem Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf

Bruno Wiessner hat seine Ausbildung an der Finanz-hochschule des Landes NRW in Nordkirchen absolviert und war über 20 Jahre bei der Finanz-verwaltung tätig, u.a. bei der GroßBP und lange Zeit als Steuerfahnder auf dem Finanzamt für Steuerstraf-sachen und Steuerfahndung Düsseldorf. 1997 hat er sich als Steuerberater in Mönchen-gladbach niedergelassen.

Anschrift

Bruno Wiessner

Steuerberater

Konrad-Zuse-Ring 18
D-41179 Mönchengladbach

Tel: +49 (2161) 57 316 - 0
Fax: +49 (2161) 57 316 - 22

wiessner(at)steuerstrafrecht-online.net

Unsere Internetseite

Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf unserer Website zum Thema Steuerstrafrecht. Wir möchten Ihnen hier alle wichtigen Informationen zu diesem Thema bieten und legen unseren Schwerpunkt dabei vor allem auf die Prävention.

Dieses Internetportal ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Rechtsanwalt Rolf W. Klein sowie dem Steuerberater Bruno Wiessner. Denn das Steuerstrafrecht hat grundsätzlich zwei Komponenten: zum einen das Steuerrecht und zum anderen das Strafrecht. So kann auch nur ein Gespann aus Rechtsanwalt und Steuerberater umfassende Leistungen bieten, damit Sie als Mandant einerseits strafrechtlich und andererseits steuerrechtlich optimal betreut sind.

Redaktioneller Hinweis

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